Allgemeine Geschäftsbedingungen für Physiotherapie

1. Allgemeine Bestimmungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten/Kunden und der Praxis „Therapie- und Trainingszentrum Halle eins“ (im Folgenden auch: Halle eins, Praxis, Physiotherapie Halle eins) im Pulverweg 6 in 21337 Lüneburg. Patient/Kunde ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Praxis „Therapie- und Trainingszentrum Halle eins“ behält sich eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen ist vom Privatpatienten ein Behandlungshonorarvertrag mit Hinweis auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Kunden auf Wunsch vorgelegt.

2. Bezahlung

Der Kunde/Patient verpflichtet sich den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu überweisen.

3. Terminausfall

Der Kunde/Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum jeweiligen Kassensatz der anfallenden Behandlungskosten oder zum vereinbarten Honorar an den Leistungserbringer zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.

4. Terminabsage

Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch unter Angabe des Kunden- /Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Höhe des Kassensatzes / Privatsatzes in Rechnung stellen.

5. Verspätungen

Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.

6. Zuzahlungen

Erforderliche Zuzahlungen sind vor Beginn der Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung, vorzulegen.

7. Rücktrittsrecht Kunde / Patient

Sollte der Kunde / Patient mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an das Therapie- und Trainingszentrum Halle eins, Pulverweg 6, 21337 Lüneburg zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei uns vorliegen.

8. Rücktrittsrecht Praxis

Therapie- und Trainingszentrum Halle eins ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

9. Leistungserbringung

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind Circa-Zeiten inkl. Nachruhezeit, da sie organisatorische und hygienische Abläufe beinhalten.

10. Preise für Privat-, Beihilfeversicherte und Selbstzahler

Zur Berechnung unserer Honorarsätze orientieren wir uns an der GebüTh welche den 1,9 fachen VDEK – Satz der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) empfiehlt.

Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen der Patient mit seiner Krankenversicherung vereinbart hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die KV´s berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist Falsch!

Die Festlegung der Höchstsätze in der Bundesbeihilfeverordnung beinhaltet bewusst keine vollständige Kostendeckung für den Beihilfeberechtigten. Die Differenz zwischen Höchstbeträgen und den tatsächlichen in Rechnung gestellten Kosten sind als Eigenbeteiligung zu sehen.

Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir unsere Privatliquidation nicht an die Forderung der KV anpassen.

11. Schadenersatzanspruch

Der Kunde / Patient hat in Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.

12. Änderungen

Halle eins behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grunde vor. Ebenso behält sich Therapie- und Trainingszentrum Halle eins Preisänderungen vor.

13. Zahlungsverzug

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto des Therapie- und Trainingszentrum Halle eins eingehen, so ist die Praxis Halle eins berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).

14. Haftungsausschluss

Therapie- und Trainingszentrum Halle eins oder im Auftrag von Halle eins tätige Mitarbeiter haftet/haften nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung im Falle von Diebstahl oder Ähnlichem ausgeschlossen. Ebenso schließt die Physiotherapie Halle eins jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.

15. Ausführungsort

Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der für einen Hausbesuch vereinbarte Ort.

16. Zusatzkosten

Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde / Patient einen Hausbesuch anfordert. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung.

17. Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen des Therapie- und Trainingszentrum Halle eins und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung oder -ergänzung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

19. Schlussbestimmung

Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern des Therapie- und Trainingszentrum Halle eins getätigt werden beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuelle (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage bzw. Therapie angewendet/getroffen zu haben.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mitgliedschaft für das freie Training im Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins"

1. Allgemein
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins". Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos.

2. Nutzungsrecht
Das Mitglied kann die Einrichtungen von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises während der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung des Zentrums nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

3. Vertragslaufzeit
Der Mitgliedschaftsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden.

4. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag wird gemäß der erteilten Vollmacht (Einzugsermächtigung) vorab für den nachfolgenden Monat per Bankeinzug von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" erhoben. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" berechtigt nicht zu Kürzungen. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach einer Rücklastschrift der Bank ein. Sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden, wird der Beitrag nochmals im Folgemonat abgebucht. Hierdurch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- fällig. Bei erneuter Rücklastschrift kann Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" den gesamten Beitrag sofort per gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen. Die Kosten für Rücklastschriften, Bearbeitungsgebühr und die gerichtlichen Mahngebühren trägt das Mitglied in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Erhöhung der Nutzungsgebühr
Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" ist zu Beginn des zweiten Jahres der Mitgliedschaft berechtigt, jährlich einmal die Nutzungsgebühr mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung um mehr als zehn Prozent kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

6. Wegzug oder Krankheit des Mitglieds
Der Vertrag kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende schriftlich außerordentlich gekündigt werden, wenn das Mitglied aus dem Gebiet des Landkreis Lüneburg aus beruflichen Gründen weggezogen ist (eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich) oder ein ärztliches Attest bei Unfall oder Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vorgelegt wird. Entsprechendes gilt für den Fall einer nachgewiesenen Schwangerschaft.

7. Ruhen der Mitgliedschaft
Das Mitglied hat die Möglichkeit die Mitgliedschaft für insgesamt 60 Tage pro Jahr Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Der Antrag auf Ruhezeit hat vier Wochen vor Beginn der Ruhezeit schriftlich zu erfolgen. Ohne Einhaltung einer Frist kann das Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft beantragen, wenn dieses aufgrund einer Krankheit erfolgt, die mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Während der Ruhezeit ist vom Mitglied kein Beitrag zu entrichten. Während der Zeit zwischen einer Kündigungserklärung und Beendigung des Vertrages ist ein Ruhen der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Eine vor Ausspruch der Kündigung begonnene Ruhezeit wird mit Abgabe der Kündigungserklärung automatisch beendet.

8. Haftung von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins"
Die Haftung von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Im Falle des Verlustes mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" nicht. Bei aufgebrochenen Garderobenschränken haftet Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" ebenfalls nicht.

Für die Folgen unsachgemäßer Durchführungen von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastung haftet Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" nicht.

Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" haftet nicht für die Durchführung eines von externen und freiberuflichen Trainern/Therapeuten angebotenen Kursangebotes und der Bereitstellung konkreter Trainingsgeräte. Kurzfristige Änderungen des Kursangebotes oder kurzfristige Absagen von Kursen rechtfertigen nicht zur Kürzung des Mitgliedsbeitrages.

9. Gesundheitszustand des Mitglieds
Das Mitglied versichert, dass es nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und dass dem Training bei Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" keine medizinischen Gründe entgegen stehen.

10. Hausordnung
Das Mitglied hat sich nach den Weisungen des Personals von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" zu richten. Die Hausordnungen von Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" ist zu beachten. Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

11. Datenschutzbestimmungen
Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins" zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der Mitgliedschaft und bis zu drei Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.

12. Sonstiges
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Lüneburg.

Therapie- & Trainingszentrum "Halle eins"